Rechtsprechung
   BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16536
BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11 (https://dejure.org/2013,16536)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2013 - VII R 15/11 (https://dejure.org/2013,16536)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2013 - VII R 15/11 (https://dejure.org/2013,16536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 3. 2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen

  • openjur.de

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013; VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs; Festsetzung von Prozesszinsen

  • Bundesfinanzhof

    StromStG § 10 Abs 2, AO § 236 Abs 1, AO § 12, StromStG § 10 Abs 1, StromStG § 2 Nr 4, StromStG § 2 Nr 3, FGO § 100
    (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen)

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 StromStG, § 236 Abs 1 AO, § 12 AO, § 10 Abs 1 StromStG, § 2 Nr 4 StromStG
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StromStG § 10 Abs. 1
    Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs

  • datenbank.nwb.de

    Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03VSt

    Erlass der Stromsteuer bei Übersteigen eines Betrages von 1000 DM; Steuerliche

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Einem eigenständigen wirtschaftlichen Unternehmensbegriff steht die in § 2 Nr. 4 StromStG festgelegte Definition entgegen (so auch FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 132).

    c) Da somit von einer Gründung der Klägerin vor dem 1. Januar 1998 auszugehen ist, kann es dahingestellt bleiben, ob auf den Streitfall § 10 StromStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform (BGBl I 1999, 2423) angewendet werden könnte (für eine rückwirkende Anwendung des mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes auf das Antragsjahr 1999 Urteile des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 132, und des FG Hamburg vom 13. August 2002 IV 213/00, juris).

    Auch entsprechende Hinweise im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren, in dem der Bundesverband der Deutschen Industrie mit Schreiben vom 24. September 1999 beanstandet hat, dass der gesamte Bereich der Umstrukturierungen wiederum nicht gesondert geregelt werde (vgl. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 132), hat der Gesetzgeber nicht zum Anlass genommen, bei der Abfassung des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform in § 10 StromStG ergänzende Bestimmungen aufzunehmen, die starke Schwankungen in der Mitarbeiterzahl berücksichtigen, und damit die Fälle einer Aufnahme der produzierenden Tätigkeit erst nach dem 31. Dezember 1998 gesondert zu regeln.

  • FG Bremen, 08.12.2005 - 4 K 15/05

    Erstattung von Stromsteuer für die Jahre 2000 bis 2002; Spitzenausgleich;

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Nach der Rechtsprechung anderer FG stehe eine Steuerentlastung auch solchen Unternehmen zu, die im Referenzjahr 1998 überhaupt keine Mitarbeiter beschäftigt hätten (Urteil des FG Düsseldorf vom 31. März 2004  4 K 4622/03 VSt, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 132, und Urteil des FG Bremen vom 8. Dezember 2005  4 K 15/05 (2), Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 710).
  • FG Düsseldorf, 31.03.2004 - 4 K 4622/03

    Stromsteuererstattung bei einem vor dem 1.1.1998 gegründeten Unternehmen

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Nach der Rechtsprechung anderer FG stehe eine Steuerentlastung auch solchen Unternehmen zu, die im Referenzjahr 1998 überhaupt keine Mitarbeiter beschäftigt hätten (Urteil des FG Düsseldorf vom 31. März 2004  4 K 4622/03 VSt, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 132, und Urteil des FG Bremen vom 8. Dezember 2005  4 K 15/05 (2), Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 710).
  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Wie der Senat entschieden hat, wird mit dieser Regelung eine weitgehende Kongruenz zwischen den zu statistischen und zu den stromsteuerlichen Zwecken zu erfassenden Unternehmen hergestellt, die die Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige wesentlich erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht (Senatsentscheidungen vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88, und vom 15. September 2006 VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278).
  • BFH, 02.11.2010 - VII R 48/09

    Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Dabei ist der stromsteuerrechtliche Unternehmensbegriff nicht deckungsgleich mit dem umsatzsteuerrechtlichen Unternehmensbegriff oder dem Begriff der Betriebsstätte in § 12 AO (Senatsurteil vom 2. November 2010 VII R 48/09, BFH-PR 2011, 246).
  • BFH, 15.09.2006 - VII B 234/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Stromsteuerbegünstigung

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Wie der Senat entschieden hat, wird mit dieser Regelung eine weitgehende Kongruenz zwischen den zu statistischen und zu den stromsteuerlichen Zwecken zu erfassenden Unternehmen hergestellt, die die Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige wesentlich erleichtert, wenn nicht sogar erst ermöglicht (Senatsentscheidungen vom 24. August 2004 VII R 23/03, BFHE 207, 88, ZfZ 2005, 88, und vom 15. September 2006 VII B 234/05, BFH/NV 2007, 278).
  • BFH, 13.07.1989 - IV B 44/88

    Rechmäßigkeit des Ausspruchs der Zahlung von Prozesszinsen, nachdem dem

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    Infolgedessen fehlt dem auf die Zahlung von Prozesszinsen gerichteten Leistungsbegehren das zu fordernde Rechtsschutzbedürfnis (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247, und Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 100 Rz 66).
  • FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 213/00

    Anwendungszeitraum des § 10 Abs. 4 StromStG

    Auszug aus BFH, 19.03.2013 - VII R 15/11
    c) Da somit von einer Gründung der Klägerin vor dem 1. Januar 1998 auszugehen ist, kann es dahingestellt bleiben, ob auf den Streitfall § 10 StromStG i.d.F. des Art. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform (BGBl I 1999, 2423) angewendet werden könnte (für eine rückwirkende Anwendung des mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Gesetzes auf das Antragsjahr 1999 Urteile des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 132, und des FG Hamburg vom 13. August 2002 IV 213/00, juris).
  • FG Köln, 30.05.2018 - 3 K 2086/17

    Prüfung der Rechtswidrigkeit eines Einkommensteuerbescheids; Prüfung der

    Ein Kläger müsse daher konkrete Umstände darlegen, warum die Finanzbehörde ein entsprechendes Urteil nicht befolgen würde (BFH, Urteile vom 16.7.1980 VII R 24/77, BStBl II 1980, 632; vom 13.7.1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; vom 23.9.2009 VII R 44/08, BStBl II 2010, 334 und zuletzt vom 19.3.2013 VII R 15/11; kritisch dazu Brandis in Tipke/Kruse, § 100 FGO Rn. 55, Stand Oktober 2014).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - 1 K 1165/16

    Nachweisanforderungen für die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

    Infolgedessen fehlt dem auf die Zahlung von Prozesszinsen gerichteten Leistungsbegehren das zu fordernde Rechtsschutzbedürfnis (Urteil des BFH vom 19.03.2013, VII R 15/11, juris unter Verweis auf das Urteil des BFH vom 13.07.1989, IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2022 - 4 K 2811/17

    Leistung des erzeugten Stroms eines Anlagenbetreibers an Letztverbraucher

    Insoweit fehlt es - anders als bei einem auf die Zahlung von Prozesszinsen (§ 236 AO) gerichteten Leistungsbegehren (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2013 VII R 15/11, juris) - an einer gesetzlichen Grundlage für einen Zinsanspruch (§ 233 Satz 1 AO).
  • FG Hessen, 06.06.2011 - 7 K 586/04

    Stromsteuererstattung nach § 10 StromStG nach handelsrechtlichen

    Das hierzu anhängige Revisionsverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VII R 15/11 geführt.
  • FG Schleswig-Holstein, 20.11.2018 - 3 K 78/18

    Monatsbezogene Beurteilung der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Da nicht zu erwarten ist, dass die Beklagte sich dieser Verpflichtung entziehen wird, fehlt dem auf die Zahlung von Prozesszinsen gerichteten Leistungsbegehren das zu fordernde Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2013, VII R 15/11, m.w.N.).
  • FG München, 12.09.2013 - 10 K 2038/12

    Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld

    Infolgedessen fehlt dem auf die Zahlung von Prozesszinsen gerichteten Leistungsbegehren das zu fordernde Rechtsschutzbedürfnis (BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 IV B 44/88, BFH/NV 1990, 247; vom 19. März 2013 VII R 15/11, n.v. juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht